Beratung und Abnahme „Betrieb einer Brandmeldeanlage“
Ich muss in meinem Gebäude eine Brandmeldeanlage installieren. Was muss ich beachten?
Die Planung und Installation einer Brandmeldeanlage ist etwas für Profis. Neben den gültigen Regelungen für Brandmeldeanlagen (DIN 14675, LAR NRW, …) sind auch die Aufschaltbedingungen der Feuerwehr Warburg bei der Planung, Installation und dem späteren Betrieb zu beachten. Hier findet ihr die aktuellen Aufschaltbedingungen der Feuerwehr Warburg.
Damit es bei der Aufschaltung und Inbetriebnahme zu keinen Stolpersteinen kommt, nehmt gerne schon während der Planung Kontakt zu uns auf, um die Rahmenbedingungen im Vorfeld festzulegen. Hierzu gehören zum Beispiel das Layout von Feuerwehrlaufkarten, die Position der Erst-Informations-Stelle (EIS), des Feuerwehr-Bedienfelds (FBF), des Feuerwehr-Schlüssel-Depots (FSD) oder des Freischaltelements (FSE). Leider zeigt unsere Erfahrung, dass Brandmeldeanlagen, die ohne Abstimmung mit uns installiert wurden, mängelbehaftet oder für unsere Einsatztaktiken ungeeignet sind.
Ich habe bei mir im Gebäude eine Brandmeldeanlage. Muss ich jetzt noch etwas berücksichtigen?
Ja! Eine Brandmeldeanlage ist ein technisches System, welches gepflegt werden muss:
- Ich benötige eine sachkundige Person in der Bedienung der Brandmeldeanlage. Dies kann erforderlich sein, um Fehlalarme – beispielsweise durch Handwerkerfirmen – zu vermeiden.
- Dies sollte mindestens durch quartalsmäßige Wartungen durch eine Brandmeldeanlagen-Errichterfirma geschehen.
- Bei aufgeschalteten Brandmeldeanlagen prüfen wir die Aktualität der Feuerwehrlaufkarten, die Funktion der Aufschaltung, die Funktion des Feuerwehrschlüsseldepots sowie – falls vorhanden – den Austausch von Batterien bei elektrischen Schließsystemen am Feuerwehrschlüssel.
- Je nach Objekt kann auch eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung nach Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) erforderlich sein.